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Die Ärzteschaft Bad Mergentheim

Ihre Ärzteschaft stellt sich vor: Erfahren Sie mehr über Organisation, Aufgabenspektrum und den abgedeckten Versorgungsbereich.

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Unsere Region hat ein breites medizinisches Spektrum zu bieten. Hier finden Sie die Ärzte mit Kassenzulassung, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen.

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Aktuelles aus der Ärzteschaft

Aktuelles aus dem Vorstand 12/2015 – Bezirksärztekammer vor Ort!

Am 30.11.2015 stellte sich der Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Dr. Klaus Baier und deren Geschäftsführer Armin Flohr den Fragen des Vorstands der Ärzteschaft Mergentheim. Entsprechend konnten Meinungen zu exponierten Themen ausgetauscht werden.

Regionale Gesundheitskonferenzen

Wie auch durch den Kammerpräsidenten unterstrichen ist eine bessere Einbindung der Ärzteschaft in die Institution der „Regionalen Gesundheitskonferenzen“ vorgesehen. Durch eine aktivere Beteiligung an Entscheidungsprozessen ist einer Stärkung der Kreisärzteschaft möglich und die Nähe der dort geplanten Veranstaltungen auf Kreisebene zur Versorgungsrealität besser sicherzustellen. Gerade auch Events, wie der im September in Bad Mergentheim organisierte Aktionstag zur „Woche der Wiederbelebung“ sind prädestiniert dafür, sich hier einzureihen.

Auslegung der Berufsordnung

Anders als noch vor einigen Jahren existieren heute kaum noch Restriktionen bezüglich werbenden Auftretens von niedergelassenen Ärzten: Ein Kinospot kann genauso wie ein Werbeplakat oder ein Aufdruck auf einem Kraftfahrzeug richtlinienkonform sein, sofern die Grundregeln einer sachlichen Außendarstellung gewahrt bleiben. Eine subjektiv wertende Heraushebung eigener Qualitäten ist indes nicht gestattet. Die Kammer musste in den letzten Jahren hier aber nur noch selten disziplinarisch einschreiten.

Weniger liberal muss hingegen die Aktivität niedergelassener Ärzte bewertet werden, Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder andere Produkte mit Bezug zur medizinischen Tätigkeit in eigenem Namen zu vertreiben. Dies sei in der Regel auch nach geltender Berufsordnung nicht zulässig. Allenfalls könne der Arzt eine Empfehlung für ein Produkt aussprechen, das der Patient dann aber andernorts erwerben könne. Die Ärztekammer werde hier, so Dr. Baier, bei Kenntnis durchaus disziplinarisch aktiv.

Antikorruptionsgesetz

Das Antikorruptionsgesetz soll ab Januar 2016 bestehende Strafrechtslücken bei der Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen schließen. Aus Sicht der Bundesregierung decken die bisherigen Vorschriften den Unrechtsgehalt von Korruption nicht hinreichend ab. Entsprechend steht die Einführung neuer Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen an. Die Unsicherheit in der Ärzteschaft ist dementsprechend groß: ist der bereits durch den Hilfsmittelversorger des Patienten zugesandte, frankierte Rückumschlag ein Bestechungsversuch? Solche Fragen seien derzeit nicht abschließend klärbar und werden sich erst mit den ersten Verfahren ergeben. Die Kammer plant hier im Jahr 2016 entsprechende Informationsveranstaltungen, z.B. im Rahmen von Symposien.

Hospitationen – für ausländische Ärzte mit großen Hindernissen verbunden

Trotz der Bereitschaft von Kliniken, im Rahmen eines Asylbewerberverfahrens in Deutschland aufgenommenen Ärzten eine Hospitation zur Verbesserung von Sprachkompetenz ärztlichen Fertigkeiten zu ermöglichen ist hier aus bürokratischen Gründen wenig zu erreichen. So scheitern diese Vorhaben an berufsrechtlichen Regelungen (keine unentgeltliche Beschäftigung eines Arztes möglich) oder an anderen gesetzlichen Maßgaben, wie des Mindestlohnes. Hier sieht die Ärztekammer wenige Einflussmöglichkeiten, bereitet aber eine Stellungnahme an alle Kammermitglieder vor.

Veranstaltungstipp – „Der gläserne Mensch – Ultraschall und MRT“

Plakat gläserner Mensch_modModerne Schnitttechniken (US, CT, MRT) erlauben faszinierende Blicke in den menschlichen Körper und dies mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Einerseits ist es die Übersicht, um Zusammenhänge darzustellen und zu begreifen, andererseits sind es die Detailaufnahmen mit bestmöglicher Auflösung. Aber auch funktionelle Abläufe können heutzutage dargestellt werden. Eine Neuerung stellt die Integration von Bildgebung in den Ablauf klinischer Fragestellungen dar.

Die Point of Care Sonographie (Pocus) ermöglicht am Krankenbett die Klärung definierter Fragestellungen und erlaubt schnelle Antworten. Der Patient wird nicht zum Gerät gebracht, sondern das Gerät zum Patienten. In diesem Spannungsfeld sind aber auch viele Fragen offen. So besteht zum Beispiel Verunsicherung, inwieweit Röntgenstrahlen schädlich sind, die Magnetresonanztomographie bei Herzkrankheiten durchgeführt werden kann und wo die Sonographie im Vergleich zum teuren, bildgebenden Verfahren ihren Stellenwert hat.

So wird Professor Dietrich im ersten Kurzreferat die sonographischen Möglichkeiten skizzieren. Vorteile liegen hier in der Patientennähe mit der Möglichkeit, gleichzeitig eine körperliche Untersuchung durchzuführen und die Details der sonographischen Untersuchung darzustellen, aber auch die Grenzen der Übersichtlichkeit werden aufgezeigt.

Im Vortrag von Privatdozent Dr. Baum wird die Magnetresonanztomographie (MRT) mit ihrem Entwicklungspotenzial erläutert. Vorteile sind hier die Übersichtlichkeit und die Berücksichtigung von funktionellen Aspekten. Problematisch ist die Verfügbarkeit, Dauer der Untersuchung und Artefaktanfälligkeit.

Dr. Oberle wird im dritten Teil die Vorteile der Computertomographie aufzeigen und über mögliche Risiken diskutieren. Schnelle Verfügbarkeit in Notfallsituationen und Übersicht, kombiniert mit Detailschärfe, sind die Vorteile dieser Methode. Strahlenbelastung, Nieren- und Schilddrüsenschäden müssen allerdings beachtet werden.

All diesen Fragen möchte man am Dienstag, den 3. November um 19:30 Uhr im Kurhaus (großer Kursaal) ein Forum geben. Interessierte sind willkommen. Im Anschluss findet eine Diskussion statt.